https://www.bmfsfj.de/blob/165074/1e80532939e8b08fb8401aac6078cc2a/20210120-musterbescheinigung-data.pdf
Archiv der Kategorie: Allgemein
aktuelle Corona-Betreuungsverordnung in der ab dem 22. Februar 2021 gültigen Fassung und die überarbeitete Corona-Schutzverordnung
https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw#verordnungen
Ministerschreiben zum weiteren Vorgehen in der Kindertagesbetreuung und eine „Planung für die Kindertagesbetreuung“ des MKFFI NRW in schematischer Form
Informationsschreiben des MKFFI zur aktuellen Situation in der Kindertagesbetreuung
gültige Coronabetreuungsverordnung ab dem 30.01.2021
210129_CoronaBetrVO ab 30.01.2021_Lesefassung (003)
Das Familienministerium hat uns gebeten, den folgenden Hinweis zu verteilen:
für den Bereich der Kindertagesbetreuung wurde in § 2 Absatz 1 der Coronabetreuungsverordnung in der ab 30. Januar gültigen Fassung eine Änderung vorgenommen.
„Kann der Mindestabstand zwischen erwachsenen Personen, insbesondere beim Betreten und Verlassen der Betreuungsangebote, nicht eingehalten werden,
ist eine medizinische Maske zu tragen.“
Gemäß § 3 Abs. 1 Coronaschutzverordnung sind medizinische Masken sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95).
Offener Brief des Landeselternbeirates NRW an die Gewerkschaften ver.di, GEW, dbb und komba zur derzeitigen, öffentlichen Diskussion rund um die aktuelle Situation in der Kindertagesbetreuung
Musterbescheinigung für den Nachweis der Nicht-Inanspruchnahme von Kita/Kindertagepflege
20210120-musterbescheinigung-data
Anbei die Informationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zu den zusätzlichen Kinderkrankentagen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben beschlossen, die Kinderkrankentage pro Elternteil und Kind von 10 auf 20 Tage zu verdoppeln (für Alleinerziehende auf 40 Tage) und eine Inanspruchnahme auch bei geschlossenen Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Schulen bzw. einem eingeschränkten Betrieb zu ermöglichen.
Anträge für das Kinderkrankengeld sind durch die Eltern bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse zu stellen. Sollten Krankenkassen einen Nachweis durch die Einrichtungen verlangen, hat das BMFSFJ im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit eine Musterbescheinigung entwickelt, die von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Schulen verwendet werden kann und eine Ergänzung zum formellen Antrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung darstellt. Diese finden sich im Anhang zu dieser Mail oder direkt zum Download unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/kinderbetreuung-bei-schul–und-kitaschliessungen/164594.
Informationen des NRW-Familienministeriums zum Kinderkrankengeld
2021-01-21_Offizielle-Information-Kinderkrankentage
Die fehlenden Regelungen für Beamte, Selbständige und Freiberufler hat
der LEB ebenfalls adressiert, es wird an einer Lösung gearbeitet.
Elternbrief von NRW-Familienminister Dr. Stampf zur aktuellen Situation und zum weiteren Vorgehen in der Kindertagesbetreuung
2021-01-21_Ministerbrief-Eltern
Es gilt weiterhin die Betreuungsgarantie und der Appell, möglichst eine alternative Betreuung zu organisieren. Demnach keine Änderungen im Februar gegenüber den aktuellen Bedingungen.